Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 01/2007
1.Vertragsgrundlage
Der Vertrag ist abgeschlossen auf der Grundlage der auf der Vorderseite schriftlich vereinbarten und festgelegten Vereinbarung unter nachstehenden Bedingungen. Abänderungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden erhalten ihre Gültigkeit erst durch unsere schriftliche Bestätigung.
Der Verkäufer ist nur beratend tätig seinem Wissensstand entsprechend; die Bestandteile des Verkaufsgespräches sind freibleibend und für uns nicht bindend. Die Kaufentscheidung für Modell, Zusammenstellung und Bezugsstoff obliegt ausschließlich dem Kunden und ist nicht vom Verkäufer beeinflusst und berechtigt daher nicht zu Beanstandungen oder Rücknahmen.
Werden von Kunden Modellentwicklungen, Sonderanfertigungen oder andere, nicht mit den Serienprodukten des Verkäufers identische Teile gewünscht und in Auftrag gegeben (auch als Musterteile), so hat der Kunde die hierfür entstehenden Modellentwicklungskosten zu tragen.
2.Preise
Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer und gelten frei Haus bis Haustüre bei Lieferungen im Umkreis von 100 km ab unserem Firmensitz; sonst ab Werk.
3.Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte neue Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine entsprechende Vereinbarung erfolgt. Zumutbare Farb- und Strukturabweichungen gegenüber Mustern oder früheren Lieferungen bleiben vorbehalten.
4.Lieferzeit und Lieferung
Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Kann der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, z.B. bei Streiks, höherer Gewalt u.ä., die zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt.
5.Abnahme
Der Käufer hat die gekaufte Ware bei Lieferbereitschaft des Verkäufers zu dem vereinbarten Liefertermin abzunehmen. Kommt er mit der Abnahme in Verzug, so kann der Verkäufer ihm eine Nachfrist von 8 Tagen, gerechnet von dem vereinbarten Liefertermin an, setzen. Grundsätzlich lagert die Ware ab dem vereinbarten Liefertermin auf die Gefahr des Käufers. Der Verkäufer kann die Ware nach seiner Wahl gegen ein monatliches Lagergeld von 2% des Kaufpreises bei sich einlagern oder auf Kosten und Gefahr des Käufers anderweitig einlagern lassen.
6.Zahlung
Die Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, netto bei Erhalt der Ware zu erfolgen. Sollte die Abnahme seitens des Käufers nicht zu dem vereinbarten Liefertermin erfolgen, wird der Rechnungsbetrag zur Zahlung trotzdem fällig. Diskontspesen trägt der Käufer. Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Käufer nach Fälligkeit der Forderung seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer nicht nachgekommen ist. Vom Zeitpunkt des Zahlungsverzugs von 15 Tagen ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in geltender Höhe über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
Kommt der Käufer seinen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nach, ist der Käufer verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Verlangen des Verkäufers ohne Fristsetzung an diesen herauszugeben.
7.Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und er hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
7.2. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
8.Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistungspflicht für neue Möbel entspricht der gesetzlichen Regelung. Sie erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch gebrauchsabhängige Verschleißerscheinungen, natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur-, Licht-, Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Anspruch auf Leistungen aus der Gewährleistung kann nur für die bemängelte Sache bestehen und nicht für den gesamten Lieferumfang. Gewährleistung erfolgt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands und ist nicht übertragbar. Gewährleistungsarbeiten erfolgen im Umkreis von 100 km des Firmensitzes anfahrtskostenfrei. Leistung auf Ansprüche aus Gewährleistung, die sich als unberechtigt herausstellen, können dem Anspruchsteller berechnet werden. Der Käufer kann als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels unter Berücksichtigung des § 439 BGB E (Nacherfüllung) verlangen.
8.2. Kleine Abweichungen sind materialtypisch, unvermeidlich und üblich in Abmessungen, Farbe, Modellform, Stoff und Verarbeitung, Sie stellen keinen Gewährleistungsanspruch dar. Bei Stoff-Bezugsmaterialien können kleine Designs und Streifen nicht auf Muster verarbeitet werden.
8.3. Sondermodelle, Prototypen, Sonderanfertigungen, Neubezüge, Aufarbeitung, Reparaturarbeiten und ähnliches, entsprechen in der Natur nicht dem Serienzustand und sind folglich von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart. Ausstellungsmuster gelten als gebraucht.
8.4. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsabschluß den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
9. Garantie
Bei Modellen mit Garantiekarten gelten auch die auf der Garantiekarte aufgeführten Garantiebestimmungen. Grundsätzlich erstreckt sich die Garantie nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch gebrauchsabhängige Verschleißerscheinungen, natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur-, Licht-, Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Eine Sache ist frei von Sachmängel, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Anspruch auf Leistungen aus der Garantieleistung kann nur für die bemängelte Sache bestehen und nicht für den gesamten Lieferumfang. Garantieleistung erfolgt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands und ist im Umkreis von 100 km des Firmensitzes frachtkostenfrei. Leistung auf Ansprüche aus Garantieleistung, die sich als unberechtigt herausstellen, können dem Anspruchsteller berechnet werden. Die Garantiekarte hat nur Gültigkeit in Verbindung mit der Rechnung des Verkäufers und ist nicht übertragbar.
10.Auftragsrücktritt/Warenrücknahme
10.1. Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für getätigte Aufwendungen wie folgt:
40% vom Wert bei Rücktritt innerhalb von 8 Tagen ab Datum der AB, danach 70 % vom Wert der AB.
10.2. Bei Extra-Anfertigungen und Änderungen vom Serienstandard ist der Käufer auf jeden Fall verpflichtet, die Ware abzunehmen, wenn mit der Anfertigung bei uns begonnen wurde.
10.3. Im Falle einer Warenrücknahme durch den Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung/Garantie werden dem Käufer folgende Pauschalsätze für den Gebrauchsvorteil und/oder Wertersatz von dem Rechnungsbetrag in Abzug gebracht:
i. d. 1. Hj. 30 v. H. d. Rechnung o. Abzüge
i. d. 2. Hj. 40 v. H. d. Rechnung o. Abzüge
i. d. 3. Hj. 50 v. H. d. Rechnung o. Abzüge
i. d. 4. Hj. 60 v. H. d. Rechnung o. Abzüge
i. d. 3. Ja. 70 v. H. d. Rechnung o. Abzüge
i. d. 4. Ja. 80 v. H. d. Rechnung o. Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden wäre.
11.Vertragsänderung
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
12.Ergänzende Lieferungs- und Zahlungsbedingung
Für Aufarbeitungen, Neubezüge oder sonstige Reparaturarbeiten haben neben diesen auch die ergänzenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung Bestand.
13.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Rehlingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich dinglicher Ansprüche ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Saarlouis.
Carl Flasche GmbH & Co., Südstraße 4, 66780 Rehlingen 05/2005
KG, AG Saarbrücken HRA 21077, PHG: Möbelvertriebsges. mbH AG Saarbrücken HRB 23103, Gf: Hilde Flasche u. Klaus Flasche, ID Nr: DE 137907037