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Medizinrecht

   

Das Medizinrecht ist eines der interessantesten Gebiete des Rechts, aber auch das Umfangreichste, da beispielsweise Zivilrecht und Sozialrecht wie Berufsrecht  sich überschneiden können.

 

So ist es unabdingbar, will man seriös arbeiten, dass man sich weiter spezialisiert.

 

Ich habe mich hier für das Gebiet des Arzthaftungsrechts sowie des Vertrags(zahn-) arztrechts entschieden.

 

Im Arzthaftungsrecht geht es zunächst um die zivilrechtliche Haftung des Arztes/Krankenhauses wegen eines Behandlungsfehlers. Als zweite Säule der Arzthaftung gibt es die Haftung wegen fehlerhafter Aufklärung.

 

In beiden Fällen sind die Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Schmerzensgeld gerichtet.

 

Eine Haftung wegen eines Behandlungsfehlers kommt immer dann in Betracht, wenn seitens des Arztes/Krankenhauses gegen den sog. Facharztstandard verstoßen wurde.

 

Hierzu gehören auch die Fälle in denen ein Patient wegen Hygienemängeln zu Schaden gekommen ist. Leider treten diese Fälle immer häufiger auf.

 

Im Arzthaftungsprozeß muss der Patient, abgesehen von den Ausnahmefällen der Beweiserleichterung bzw. Beweislastumkehr den Behandlungsfehler darlegen und beweisen, was naturgemäß sehr schwierig ist und nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten gelingen kann.

 

Behauptet ein Patient einen Auflärungsfehler, so liegt die Beweislast beim Arzt, dem jedoch  von der Rechtsprechung einen Vertrauensvorschuß zugebilligt wird, d.h. es ist zunächst ausreichend, wenn der Arzt im Prozeß darlegt, er verfahre im Rahmen der Aufklärung

„ immer so “ und er habe auch im Streitfall, wie bei ihm üblich, aufgeklärt.

 

Dann wiederum liegt die Beweislast beim Patienten diese Behauptung zu widerlegen, z.B. durch Zeugen.

 

Bereits diese wenigen Ausführungen zeigen die Komplexität der Materie auf, woraus folgt, dass ein Arzthaftungsprozeß nur vom Spezialisten vernünftig geführt werden kann.

 

Dies gilt insbesondere und auch im Hinblick auf das bestehende Prozeß- und Kostenrisiko.

 

Sobald zivilrechtliche Fragen des Arzthaftungsrechts auftauchen, ergeben sich immer wieder strafrechtliche Fragestellungen, die zum Vorteil meiner Mandanten geklärt werden müssen.

 

Im Rahmen des Vertragsarztrechts bin ich zunächst schwerpunktmäßig mit Fragen der Praxisübergabe befasst.

 

Sie werden von mir unterstützt, beginnend bei der Ausarbeitung des Praxisübernahmevertrages über Verhandlungen mit  dem Zulassungsausschuß bis hin zur entscheidenden Ausschusssitzung und der tatsächlichen Praxisübergabe.

 

Da sich hier regelhaft steuerliche Fragen ergeben, arbeite ich mit einem auf Praxisübergaben spezialisierten Steuerberaterbüro zusammen.

 

Leider kommt es immer wieder vor, dass versucht wird, die Vertragsgestaltung in die eigene Hände zu nehmen, etwa durch Rückgriff auf Vertragsformulare aus dem Internet (!), was regelmäßig zu Problemen führt.

 

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch in diesen Fällen zur Problembeseitigung beratend zur Seite.

 

Die Gründung und Beratung von Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen, also Berufsauübungsgemeinschaften, ist ebenso Bestandteil meiner beratenden Tätigkeit wie die ganzheitliche Betreuung von MVZ`s, insbesondere und auch was die im Vordringen befindliche Integrierte Versorgung angeht, die gerade den ambulanten Leistungserbringern neue Möglichkeiten bietet.

 

Hier ist durch sehr exakte Arbeit zu gewährleisten, dass die Anforderungen des Sozialrechts, des Zivilrechts, des Berufsrechts wie auch des Zulassungsrechts erfüllt werden.

 

Bei Schwierigkeiten und Problemen bei der Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen stehe ich Ihnen zur Optimierung Ihrer Abrechnung zur Verfügung.

 

In jüngster  Vergangenheit hat man auf Ärzte geradezu eine Hatz wegen angeblichen bzw. vermuteten Betruges im Zusammenhang mit der ärztlichen Vergütung eröffnet.

 

Die Ermittlungsbehörden haben vielfach  gar eigene Sonderermittlungsgruppen ins Leben gerufen, die sich weniger durch Kompetenz auszeichnen, als durch Hyperaktivität, was sich dadurch äußern kann, dass die Herrschaften des morgens um 8.00 Uhr vor der Praxis stehen und diese durchsuchen.

 

Der Erfolg solcher Aktionen ist zwar äußerst bescheiden, was die Verurteilungszahlen belegen, aber der gute Ruf des Arztes ist für lange Zeit dahin, wenn nicht gar zerstört

 

Hier muss von anwaltlicher Seite zeitnah interveniert und reagiert werden, und zwar spätestens unmittelbar darauf, wenn sich die Ermittler Einlaß verschafft haben.

 

Die Lösung derartiger strafrechtlicher Problemkonstellationen gehört ebenso zu meinem Aufgabenbereich  wie die dahinterstehenden Vergütungsfragen etwa im Zusammenhang mit der zuständigen KV.

 

Es versteht sich von selbst, dass Ihre individuellen berechtigten Interessen von mir auch im Rahmen von Gerichtsverfahren wahrgenommen werden.

 

Letztlich sorgt eine individuelle Honorargestaltung dafür, dass Ihre wirtschaftliche Planungssicherheit aufrechterhalten bleibt.

 

Nur der spezialisierte Anwalt, der sich auch ständig intensiv fortbildet, kann hier noch adäquat beraten oder forensisch tätig sein.

 

Um eine Beratung aus einer Hand gewährleisten zu können,  wurde speziell  die „Ärzteberatung Rhein-Main-Saar“ gegründet, eine Kooperation einer Steuerberatungsgesellschaft aus Mainz, meiner Kanzlei sowie einer auf Ärzte spezialisierten Betriebswirtin. Wir beraten zwischenzeitlich überregional Mandanten aus dem Saarland wie auch aus Rheinland Pfalz, sowie aus Hessen.

 

Sodann darf ich Sie noch darauf aufmerksam machen dass ich regelmäßig Fachvorträge aus obigen Rechtsgebieten halte, auch zusammen mit Steuerberatern und ärztlichen Fachberatern.

 

Über einen Meinungsaustausch mit Ihnen, z.B. per e-mail, würde ich mich sehr freuen.