Gerhard FRITZ ist als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.
Nach mehrjähriger Tätigkeit in größeren Anwaltskanzleien gründete Gerhard FRITZ am 01.09.1990 im Sulzbachtal seine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Nach 10-jähriger selbständiger Tätigkeit wurde der Sitz der Kanzlei im Jahre 2000 in die Landeshauptstadt Saarbrücken verlegt.
Im Laufe der Jahre haben sich als Tätigkeitsschwerpunkte Medizinrecht, Erbrecht und privates Baurecht herausgebildet. Im August 2005 wurde der Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht erfolgreich absolviert. Seit Anfang 2006 ist Rechtsanwalt Fritz als Fachanwalt für Medizinrecht zugelassen. Sein Tätigkeitsspektrum reicht vom Arzthaftungsrecht bis zum Vertragsarztrecht.
Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Kollegen, sowie mehreren Steuerberatungsgesellschaften im Saarland und Rheinland-Pfalz, die sich insbesondere auf die steuerliche Beratung von (Zahn-)Ärzten spezialisiert haben, gewährleisten über die Schwerpunkte hinaus eine optimierte Beratung.
Mediziner stehen im Bedarfsfalle für ergänzende Begutachtungen zur Verfügung. Aus den Bereichen des Medizin-bzw. Arztrechts und des Erbrechts werden Fachseminare (siehe "Veranstaltungen") unter Einbeziehung von Steuerberatern, Richtern und Rechtsanwälten überregional durchgeführt.
Mitgliedschaften: