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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop der Sparkasse Saarbrücken

§ 1 Geltungsbereich
Die Angebote, Leistungen und Lieferungen in Bezug auf den Online-Shop der Sparkasse Saarbrücken (im Folgenden Sparkasse genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt in folgender Weise zustande:

1. Sie können aus dem Angebot Produkte beliebig auswählen und in den Warenkorb legen mittels eines Mausklicks auf den Warenkorb-Button.

2. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie ändern oder leeren, wenn Sie in der Menüleiste den Menüpunkt Warenkorb aufrufen. Die Änderungen können mittels Maus und Tastatureingabe vorgenommen werden. Dazu doppelklicken Sie bitte mit der linken Maustaste auf die fehlerhafte Eingabe und überschreiben Sie diese. Danach klicken Sie bitte auf den Button "Erneut berechnen". Die Löschung einzelner Produkte ist mit dem Button "entfernen" möglich.

3. Durch Anklicken des Buttons "Jetzt bestellen" werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihre persönlichen Daten wie z.B. Rechnungsanschrift erfassen. Gleichzeitig akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit einem Klick auf den Button "Weiter mit Kaufen" gelangen Sie auf eine Seite, die die von Ihnen eingegeben Informationen enthält.

4. Sie haben hier noch einmal die Möglichkeit, den Kaufvorgang mit dem Button "Abbrechen" zu stoppen. Klicken Sie auf den Button "weiter mit kaufen" sodann wird Ihre Nachricht an uns übermittelt und bei Zugang bei uns gespeichert. Bitte warten Sie auf unsere elektronische Eingangsbestätigung. Ihr Antrag wird von uns dann schnellstmöglich bearbeitet, ist jedoch online nicht zugänglich.

Das Formularfeld muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden.

Die Angebote der Sparkasse sind bis zum Vertragsabschluss stets freibleibend und unverbindlich. Technisch und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben auch nach Vertragsabschluss vorbehalten.

Zum wirksamen Vertragsabschluss ist eine Annahmeerklärung der Sparkasse erforderlich. Diese wird durch Lieferung der Ware und/oder Rechnungsstellung ersetzt.

§ 3 Widerrufsrecht
Der Kunde ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Warensendung berechtigt, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zu widerrufen. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Sparkasse mit der Leistungserbringung beginnt oder der Kunde die Leistung aktiv in Anspruch nimmt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (schriftlich, per Fax oder E-Mail) an die Sparkasse Saarbrücken, Neumarkt 17, 66117 Saarbrücken. Der Widerruf bedarf keiner Angabe von Gründen.

Bei Widerruf des Vertrages ist der Kunde zur Rücksendung der empfangenen Waren an die Sparkasse verpflichtet. Die Kosten für die Rücksendung der Ware bis zu einem Wert von 40 Euro trägt der Kunde, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.

Im Falle des Widerrufs zahlt die Sparkasse einen ggf. entrichteten Preis für die Ware an den Kunden zurück.

Bei wesentlichen Verschlechterungen oder einem Verlust der Ware hat der Kunde im Fall seines Widerrufs die entsprechende Wertminderung zu ersetzen. Sofern der Kunde den Preis bereits entrichtet hat, ist die Sparkasse berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall kann die Wertminderung dem entrichteten Preis entsprechen.

§ 4 Preise
Alle Preise verstehen sich ab Saarbrücken. Die Lieferung von Waren erfolgt über eine der Geschäftsstellen der Sparkasse Saarbrücken. Auf Kundenwunsch erfolgt eine Zustellung an den Kunden. In diesem Fall hat der Kunde eine Versandkostenpauschale von 3,83 Euro zu zahlen.

Der Kaufpreis sowie ggfs. die Versandkostenpauschale sind ohne Abzug sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

Die Sparkasse ist berechtigt, selbst bei anders lautenden Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Gerät der Kunde in Verzug, ist die Sparkasse berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruchs bleibt vorbehalten.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Sparkasse ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Lieferungs- und Leistungszeit
Die von der Sparkasse genannten Termine und Fristen sind unverbindlich. Alle Lieferzusagen und Termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die der Sparkasse die Leistung wesentlich erschweren und unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnung etc. berechtigen die Sparkasse, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zuückzutreten. Im Übrigen kommt die Sparkasse erst dann in Verzug, wenn der Kunde der Sparkasse schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat.

§ 6 Mängel, Gewährleistung
Der Kunde hat der Sparkasse Mängel oder Falschlieferungen, die bei sorgfältiger Prüfung bei Übergabe entdeckt werden können, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen.

Liegt ein von der Sparkasse zu vertretener Mangel an der Kaufsache vor, wird die Sparkasse nach eigener Wahl Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Ist die Sparkasse zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder schlägt diese fehl oder verzögert sich diese unangemessen aus Gründen, die die Sparkasse zu vertreten hat, ist der Kunde berechtigt, den Kauf rückgängig zu machen oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Nicht bestellte oder mangelhafte Ware ist vom Käufer unter genauer Bezeichnung der Art des Fehlers unverzüglich an die Sparkasse zurückzuschicken; eine Kopie der Rechnung soll beigelegt werden.

Die Kosten für die Rücksendung von nicht bestellter oder mangelhafter Ware werden dem Kunden in jedem Fall erstattet. Die Sparkasse bittet daher, von unfreien Rücksendungen Abstand zu nehmen.

Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.

§ 7 Haftung
Die Sparkasse haftet für Vorsatz, grobe Fahlässigkeit, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet die Sparkasse nur bei einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, in diesem Fall beschränkt auf den typischerweise entstehenden Schaden. Bei Sachschäden ist die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf den Kaufpreis beschränkt.

Jede Haftung für weitergehende Schäden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ist ausgeschlossen.

Sämtliche Ansprüche, die sich gegen die Sparkasse richten, sind ohne schriftliche Zustimmung der Sparkasse nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die von der Sparkasse gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der für die Lieferung der Waren in Rechnung gestellten Kosten im Eigentum der Sparkasse Saarbrücken. Verarbeitungen oder Umbildungen erfolgen stets für die Sparkasse, jedoch ohne Verpflichtung für die Sparkasse. Erlischt das (Mit-) Eigentumsrecht der Sparkasse durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Sparkasse übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der Sparkasse unentgeltlich. Ware, an der der Sparkasse (Mit-) Eigentum zusteht, ist im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Sparkasse ab. Die Sparkasse ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die von der Sparkasse abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Anforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die der Sparkasse erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, hat der Kunde auf das Eigentum der Sparkasse hinzuweisen und die Sparkasse unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Sparkasse berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware durch die Sparkasse gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Saarbrücken. Im Verkehr mit Personen, die nicht Verbraucher sind, wird als Gerichtsstand Saarbrücken vereinbart.

§ 10 Datenschutz
Die Sparkasse wird die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallenden Personendaten selbst oder bei einem beauftragten Rechenzentrum speichern und verarbeiten. Die Daten werden ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Kunden verwandt.

§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.